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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichen (AKB)

Allgemeine Hinweise:

Bitte beachten Sie:

Versicherungsschutz auf der Grundlage von für Serbien, Zypern ausgegeben Internationalen Versicherungskarten ist auf diejenigen geographischen Gebiete beschränkt, die unter die Kontrolle der jeweiligen Regierung stehen.

Seit 01.07.12 verweigern die Länder Ungarn und Tschechien die Ein- und Durchreise mit dem Kurzzeitkennzeichen

Derzeit können nur noch Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen diese Länder passieren.

Probleme melden unsere Kunden auch aus den Ländern Spanien, Portugal, Frankreich, Niederlande/Holland, Belgien, Dänemark und Luxemburg.

Wir raten daher dringend zur Verwendung der Ausfuhrkennzeichen für die Einreise in diese Länder bzw. die Durchreise durch diese o.g. Länder.


Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist auf die in der grünen Karte (IVK) genannten Ländern mit den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen beschränkt.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass keine Gewähr für die Anerkennung eines deutschen Kurzzeitkennzeichens zur Aus- bzw. Einreise in die, in der grünen Karte genannten, Drittländer übernommen werden kann. Verwenden Sie im Zweifelsfall ein Ausfuhrkennzeichen.

Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Fahrers.

Versicherungsbedingungen von AXA

AKBs AXA

AXA: Es besteht ab dem 01.01.2023 kein Versicherungsschutz mehr in Russland (RUS) und in Weißrussland/Belarus (BY).

Der Geltungsbereich für die Kurzzeitkennzeichenversicherung:

Albanien

Großbritannien / England

Montenegro

Slowakische Republik / Slowakei

Andorra

Irland

Niederlande

Slowenien

Belgien

Island

Norwegen

Spanien

Bosnien-Herzegowina

Italien

Österreich

Tschechische Republik / Tschechien

Bulgarien

Kroatien

Polen

Türkei

Dänemark

Lettland

Portugal

Ukraine

Deutschland

Litauen

Rumänien

Ungarn

Estland

Luxemburg

Russland

(Kein Versicherungsschutz ab dem 01.01.2023)

Weißrussland

(Kein Versicherungsschutz ab dem 01.01.2023)

Finnland

Malta

Schweden

Zypern

Frankreich

Mazedonien / F.Y.R.O.M.

Schweiz

 

Griechenland

Moldawien

Serbien

 

Versicherungsbedingungen von Baloise

AKBs Baloise

Bâloise: Es besteht ab dem 06.05.2023 kein Versicherungsschutz mehr in Russland (RUS) und in Weißrussland/Belarus (BY).

Der Geltungsbereich für die Kurzzeitkennzeichenversicherung:

Albanien

Großbritannien / England

Montenegro

Slowenien

Andorra

Irland

Niederlande

Spanien

Aserbaidschan

Island

Norwegen

Tschechische Republik / Tschechien

Belgien

Italien

Österreich

Tunesien

Bosnien-Herzegowina

Kroatien

Polen

Türkei

Bulgarien

Lettland

Portugal

Ukraine

Dänemark

Litauen

Rumänien

Ungarn

Deutschland

Luxemburg

Russland

(Kein Versicherungsschutz ab dem 06.05.2023)

Weißrussland

(Kein Versicherungsschutz ab dem 06.05.2023)

Estland

Malta

Schweden

Zypern

Finnland

Marokko

Schweiz

Frankreich

Mazedonien / F.Y.R.O.M.

Serbien

Griechenland

Moldawien

Slowakische Republik / Slowakei

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